Uwe-Michael Truhn Diplom-Psychologe

Beratung

Kosten

Grundsätzlich besteht in meiner Praxis für die Psychotherapie eines volljährigen Patienten die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, Beihilfe oder sonstigen Träger der Heilfürsorge. Allerdings unterscheiden sich die verschiedenen Kostenträger bezüglich des Antragsverfahrens und der bewilligten Leistungen zum Teil erheblich voneinander.

Selbstzahler
Sie können bei mir eine Psychotherapie auch auf eigene Kosten durchführen lassen. Sie sind dann frei von den geregelten Abläufen eines Antragsverfahrens.
Die Kosten für spezifische Angebote wie Paartherapie, Coaching oder Supervision werden grundsätzlich nicht von den Kassen erstattet. Mein Honorar für die psychotherapeutische Behandlung eines Jugendlichen wird ebenfalls nicht von den Kassen erstattet.

Mein Honorar für eine Sitzung orientiert sich an dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Die Kosten für längere Sitzungen (z.B. im Rahmen einer Paartherapie) oder einer Gruppensupervision müssen im Einzelfall festgelegt werden.

Private Krankenversicherung (PKV)/ Beihilfe
Die Kosten für drei psychotherapeutische Sprechstunden und vier probatorische Sitzungen werden erstattet. Danach muss ein Antrag auf Bewilligung der ambulanten Psychotherapie gestellt werden, der in 98% der Fälle bewilligt wird.
Allerdings unterscheiden sich die verschiedenen privaten Krankenversicherungen je nach Tarif zum Teil erheblich voneinander. Bitte nehmen Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung Kontakt auf und klären den vertraglichen Rahmen, innerhalb dessen Ihre Versicherung für die Kosten einer ambulanten Psychotherapie aufkommt.
Häufig benötigen Sie sowohl von der privaten Krankenversicherung als auch von der Beihilfe gesonderte Antragsformulare, die Ihnen per Post zugeschickt werden oder die Sie selbst aus dem Internet herunterladen können. Zudem muss bei jeder Psychotherapie bei einem nicht-ärztlichen Therapeuten ein ärztlicher Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt ausgefüllt werden. Dort wird in einem Formblatt vermerkt, ob weitere körperliche Erkrankungen vorliegen und ob es Gründe gibt, die gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen.
Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP).

Heilfürsorge (z.B. Soldaten der Bundeswehr oder Polizisten)
Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen „Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium für Verteidigung“. Um Soldaten nach Maßgabe des Vertrages zu behandeln, ist ein Nachweis des Soldaten, dass ein kassenzugelassener Psychotherapeut nicht zur Verfügung steht, nicht notwendig.
Der Soldat muss zum ersten Termin dem Psychotherapeuten den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/BW/0218) mitbringen. Auf dieser Grundlage werden die probatorischen Sitzungen abgerechnet. Für die weitere Behandlung wird ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.
Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen. Die Kostenübernahme der Psychotherapie für Landespolizisten verläuft ähnlich. Nach den probatorischen Sitzungen werden seitens des Landespolizeiamtes meist bis zu 15 Therapiestunden bewilligt. Danach kann die Psychotherapie innerhalb der üblichen Leistungskontingente verlängert werden. Die Kosten werden von der Heilfürsorge des Landespolizeiamtes übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Gesetzliche Krankenversicherungen (z.B. AOK, Barmer, TK) rechnen direkt mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten ab. Da seit vielen Jahren zu wenige solcher „Kassensitze“ vergeben werden, bekommen viele qualifizierte Therapeuten keine Kassenzulassung. Daher müssen Patienten meist lange auf einen Therapieplatz warten.
Ich bin approbierter Psychologischer Psychotherapeut in dem Richtlinienverfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mit Eintragung in das Arztregister Schleswig-Holstein, verfüge aber nicht über eine Kassenzulassung für die direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Kasse übernommen werden, müssen Sie den sogenannten Weg der „Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie in einer Privatpraxis“ gehen. Dies ist für die gesetzliche Kasse immer eine Einzelfallentscheidung. Dafür benötigen Sie folgende zusätzliche Unterlagen:

  1. Eine Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes oder Facharztes für Psychiatrie bzw. Neurologie
  2. Zudem muss in einem ärztlichen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt vermerkt werden, ob weitere körperliche Erkrankungen vorliegen und ob es Gründe gibt, die gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen.
  3. Eine tabellarische Auflistung von mind. 10 kassenzugelassenen Therapeuten, die Ihnen innerhalb von 4 Monaten keinen freien Therapieplatz anbieten können.
  4. Eine Bescheinigung von mir, dass Sie kurzfristig in meiner Praxis eine ambulante Psychotherapie beginnen können.
  5. Zudem fordern viele gesetzliche Krankenkassen ein sogenanntes PTV 11 Formular. Dieses Formular erhalten Sie in der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Eine solche psychotherapeutische Sprechstunde wird Ihnen über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes Schleswig-Holstein (KVSH) unter der Hotline 116117 vermittelt.

Häufig werden in einem ersten Schritt bis zu 4 probatorische Sitzungen bewilligt, in denen wir uns kennenlernen und entscheiden können, ob wir einen Antrag auf Bewilligung weiterer Sitzungen stellen.
Mein Honorar richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und wird im Falle einer Bewilligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang erstattet.